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Channel: Gröhe – sechs & sechzig
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„Sterbehilfe“ – ein Gebot der Menschenwürde?

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Foto: epd

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Vielen öffentlich geführte Debatten in Deutschland haftet ein akademischer Charakter an. Der Debatte um die so genannte Sterbehilfe nicht. Erinnert sei in diesem Zusammenhang an drei prominente Beispiele:

– Ende September 2014: Frank Van den Bleeken, in Belgien verurteilter Sexualstraftäter verlangte das Recht, sich selbst töten zu dürfen, weil er nicht ausreichend therapiert worden sei und anders keinen Ausweg aus seinen Leiden sah.

– Anfang Oktober starb der ehemalige MDR-Intendant Udo Reiter an einer Schussverletzung. Er war ein vehementer Befürworter, dass sich Menschen mit Hilfe eines Arztes selbst töten dürfen. Das bekräftige er in eine SZ Beitrag mit dem Titel „Mein Tod gehört mir“ vom 4. Januar 2014.

– am 16. Oktober 2014 ordnete der Bundesgerichtshof an, dass das Landgericht Chemnitz den Sterbewunsch einer Wachkomapatientin erneut überprüfen muss. Sie hatte 2009 einen Schlaganfall erlitten, aber keine Patientenverfügung, die ihren mutmaßlichen Willen erklärt.

Drei Fälle, in denen es im wahrsten Sinn des Wortes um Leben und Tod geht. Begleitet wird diese Debatte von einer politischen Debatte, die noch zur Zeit der schwarz-gelben Koalition begann:

  • und zwar durch ´“Nichthandeln“ von der konservativen Koalition gegenüber Sterbehilfeorganisationen. Vermutlich aufgrund der Blockadepolitik der Liberalen auf diesem Gebiet.
  • und dann kam Bundesgesundheitsminister Gröhe mit einem Vorschlag, der Suizidbeihilfe zu einem neuen Straftatbestand machen wollte.

Dies rief Gegner wie Befürworter auf den Plan:

  • etwa Franz Müntefering mit einem vehementen Plädoyer für die Hospizversorgung
  • den Publizisten Fritz J. Raddatz und Udo Reiter, die beide, bei allen Unterschieden im Einzelnen für ein „Recht auf Suizid“, das auch das Recht auf Beihilfe dazu einschließen sollte.
  • der Vorsitzende der Bundesärztekammer, Frank Montegomery, der in einer Musterberufsordnung Ärzten Beihilfe zum Suizid explizit untersagt. (Angemerkt sei aber, dass manche Landesärztekammern diesen Entwurf nicht übernommen haben).
  • und jüngst erst sechs Abgeordnete von SPD und CDU/CSU, darunter Dagmar Wöhrl aus Nürnberg, Kai Lauterbach (SPDD) und Peter Hintze (CDU), die in einem Papier mit der Überschrift „Gebot der Menschenwürde“, die Hilfe zum Suizid fordern.

Dazu finden sich viele Stellungnahmen, herausgehoben seien nur die der Hospizvereine,  die sich gegen die Hilfe von Ärzten beim Suizid wenden, weil dies den Druck auf Todkranke erhöhe sowie der Kirchen. Zum Schluss dieser kleinen Übersicht über die Debatte ein paar Pressestimmen zum selbst weiterlesen und infomieren:

  • wichtig der Beitrag von Udo Reiter in der SZ, der vertrotteln möchte, sondern ganz allein und ohne Bevormundung über seinen Tod entscheiden möchte
  • -der Beitrag in der FAZ vom 16.10. von Daniel Deckers, der den Vorschlag der Bundestagsabgeordneten als grotesk kritisiert, wenn diese die Hilfe eines Arztes zum Suizid als „Therapiefreiheit“ sehen.
  • die taz, deren Chefredakteurin in einer seltsamen Gleichsetzung den Aspekt der Selbstbestimmung von Sterbehilfe und Einfrieren von Eizellen betont.
  • die Frankfurter Rundschau, die auf die schwierige Entscheidung der Richter hinweist, einen rechtlich verbrieften Anspruch auf „einen vorgezogenen Tod“ auszustellen.

 


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